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Zurück zur Startseite der AUV - Unabhängige und freie Versicherungsmakler
Unabhängige
Versicherungsmakler

 
Die AUV ist, als eingetragener Verein, ein Zusammenschluß von bundesweit tätigen Versicherungsmaklern, mit dem Ziel, für mehr Transparenz zu sorgen, objektive Beratungen durchzuführen und nur bedarfsgerechte und günstige Versicherungen zu vermitteln.


Versicherungsmakler: Sachwalter des Kunden.

Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen, Kompetenz und Erfahrung:
Nur Einrichtungen mit diesen Pluspunkten sind in der Lage, Ihnen die verschiedensten Angebote verständlich, durchschaubar und vor allem objektiv darzustellen.

Traditionell bringen diese Voraussetzungen die Versicherungsmakler mit, weil sie gerade nicht als Verkäufer der Versicherungs-Gesellschaften auftreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bezeichnet sie deshalb als "treuhänderische Sachwalter der Versicherungsnehmer".

Früher waren Versicherungsmakler meist nur in Firmen- und Industriebereichen tätig.


AUV - Zusammenschluß zu Ihrem Vorteil.

Um auch im Bereich der Personenversicherungen für mehr Transparenz zu sorgen, schlossen sich 1988 unabhängige Versicherungsmakler bundesweit zur AUV zusammen.

Nun stehen auch für Sie bei Kranken-, Lebens-, Rentenversicherungen und Altersversorgung durch die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Versicherungsmakler vorteilhafte Dienstleistungen zur Verfügung.

In letzter Zeit ist festzustellen, daß immer mehr gebundene Versicherungsvertreter (früher hießen sie auch “Generalagenten” oder “Mehrfachagenten”) versuchen wie Versicherungsmakler aufzutreten und gauckeln “Unabhängigkeit” vor.

Hier ist Vorsicht geboten. Denn nur der Versicherungsmakler steht rechtlich auf der Seite des Versicherungsnehmer/Verbrauchers.
(BGH-Rechtsprechung, Sachwalter-Urteil)

Der “Generalagent” und der “Mehrfachagent” stehen, genauso wie der “gebundene Versicherungsvertreter”, rechtlich im Lager der Versicherer.

Im Klartext heißt das: Der gebundene Versicherungsvertreter und der Generalagent sind in der Regel von einen Versicherungsunternehmen oder einem Konzern abhängig.

Der
Mehrfachagent ist von mehreren Versicherungsunternehmen abhängig.

Diese drei Berufsgruppen sind somit “Weisungsgebunden”, sie müssen die Interessen der Versicherer vertreten.

Von allen Versicherungsvermittler-Berufsgruppen darf sich einzig der Versicherungsmakler als unabhängig und ungebunden bezeichnen (siehe oben). Er vertritt die Interessen der Versicherungsnehmer.


Zu erkennen sind Versicherungsvermittler durch ihre Registrierung im Vermittler-Register der IHK’s.

www.vermittlerregister.info

Versicherungsmakler sind nach § 34 d der Gewerbeordnung (GewO) Absatz 1 registriert.

Gebundene Versicherungsvertreter dagegen sind dort nach Absatz 4 registriert.
 


Achtung! Der kleine Unterschied macht’s aus. Achten Sie auf den Absatz 1 und 4.

“Gebundene Versicherungsvertreter” gemäß § 34 d Abs. 4 GewO  sind   keine   Versicherungsmakler  gemäß § 34 d Abs. 1 GewO
 

Für die Anforderung einer kostenlosen Beratung durch einen Versicherungsmakler einer unserer regional zuständigen Mitgliedsfirmen, steht Ihnen hier unser Kontakt-Formular zur Verfügung.

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